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   BVerwG, 14.03.1977 - II B 55.76   

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https://dejure.org/1977,2823
BVerwG, 14.03.1977 - II B 55.76 (https://dejure.org/1977,2823)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1977 - II B 55.76 (https://dejure.org/1977,2823)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1977 - II B 55.76 (https://dejure.org/1977,2823)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge oder Versorgungsbezüge nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis - Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf - Das Beamtenverhältnis als gegenseitiges Dienstverhältnis und Treueverhältnis - Darlegung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1977 - 2 B 55.76
    Gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache innerhalb der Beschwerdefrist durch Bezeichnung mindestens einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, dargelegt werden, und zwar unter Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1977 - 2 B 55.76
    Zu diesen die Beendigung des Beamtenverhältnisses überdauernden Pflichten des Beamten zählt auch die aus § 98 Abs. 2 Satz 2 LBG, wonach der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung das Erkennenmüssen gleichsteht, abzuleitende Pflicht, im Verkehr mit der die Dienstbezüge zahlenden Stelle Zahlungen wenigstens rechnerisch auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und offensichtliche Unrichtigkeiten zu beanstanden (vgl. BVerwGE 32, 228 [230] und 40, 212 [217 f.] mit Hinweisen).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1977 - 2 B 55.76
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wen sie mindestens eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und deren Klärung in dem erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 - und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1977 - 2 B 55.76
    Zu diesen die Beendigung des Beamtenverhältnisses überdauernden Pflichten des Beamten zählt auch die aus § 98 Abs. 2 Satz 2 LBG, wonach der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung das Erkennenmüssen gleichsteht, abzuleitende Pflicht, im Verkehr mit der die Dienstbezüge zahlenden Stelle Zahlungen wenigstens rechnerisch auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und offensichtliche Unrichtigkeiten zu beanstanden (vgl. BVerwGE 32, 228 [230] und 40, 212 [217 f.] mit Hinweisen).
  • BVerwG, 28.02.1968 - VI B 22.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1977 - 2 B 55.76
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wen sie mindestens eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und deren Klärung in dem erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 - und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -).
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